Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Die Bonrepublic GmbH, 1170 Wien, Wattgasse 48 (im folgenden kurz „Bonrepublic“
genannt), betreibt die Internetplattform „Bonrepublic.com“, welche das setzen von Challenges
(Zielen) das Anerkennen und das Belohnen von MitarbeiterInnen digitalisiert, vereinfacht und
managebar macht.

1.2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden kurz: „AGB“) gelten für sämtliche
Geschäftsbeziehungen zwischen Bonrepublic und seinen Kunden. Kunde ist, wer eine
entgeltliche Leistungen von Bonrepublic wie in Punkt 2. definiert bezieht.

1.3. Es gelten ausschließlich die AGB von Bonrepublic. Allfällig entgegenstehende oder von
diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht
Vertragsbestandteil des Vertrages zwischen Bonrepublic und seinem Kunden. Dies gilt nicht,
wenn die Geschäftsführung von Bonrepublic ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zustimmt.

1.4. Diese AGB finden ausschließlich Anwendung auf Vertragsbeziehungen zwischen
Bonrepublic und Unternehmen.

1.5. Diese AGB gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen Bonrepublic und seinem Kunden.
Bonrepublic ist berechtigt, dem Kunden Änderungen dieser AGB zur Kenntnis bringen, welche,
sofern der Kunde ihnen nicht schriftlich und begründet binnen zwei Wochen ab Bekanntgabe
widerspricht, voll wirksam werden.

2. Leistungsumfang

2.1. Der jeweilige Leistungsumfang, die Dauer sowie die Höhe der von Ihnen zu zahlenden
Vergütung ergeben sich aus dem gegenwärtigen technischen Stand des Dienstes und der
Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Jedenfalls entspricht dem
Vertragsbestandteil zwischen Bonrepublic und dem Kunden die Bereitstellung der
Software-as-a-Service-Dienste (SaaS) und die Speicherung deren Daten (Data-Hosting). Zum
Data-Hosting ist es Bonrepublic genehmigt, dies auf Servern eines spezialisierten Dienstleisters
durchzuführen. Dies gilt für sämtliche Daten, die für die Dauer des Vertragsverhältnisses mit der
Software erzeugt oder gespeichert werden.

2.2. Der konkrete Umfang der SaaS-Dienste wird in einem eigenen Leistungsblatt festgehalten,
welches Bestandteil des zwischen Bonrepublic und dem Kunden abgeschlossen Vertrages wird
und diesem vor Vertragsabschluss gesondert schriftlich zu geht. Es beinhaltet insbesondere:

  • den definierten Leistungsumfang der im Serviceauftrag vereinbarten SaaS-Dienste,
  • die Eignung für die im Serviceauftrag vorausgesetzte Verwendung,
  • die im Serviceauftrag festgelegten Bedingungen,
  • die nachstehenden Bedingungen,

Bei Unstimmigkeiten gelten die vertraglichen Abmachungen in der vorstehenden Reihenfolge.

2.3. Bonrepublic entwickelt seine Plattform und die Software, insbesondere durch Updates und
Upgrades laufend weiter. Updates für die Software werden dem Kunden im Allgemeinen
kostenlos zur Verfügung gestellt. Dies gilt jedoch nicht bei umfangreichen Aktualisierungen und
Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Funktionsumfangs wie beispielhaft durch das
Hinzufügen von neuen Modulen der Software oder der SaaS-Dienste.

Diese können von Bonrepublic als neues Produkt oder Upgrade eingestuft und nur gegen ein zusätzliches Entgelt
angeboten werden. Werden Upgrades und zusätzliche Tools unentgeltlich zur Verfügung
gestellt, behält sich Bonrepublic das Recht vor, dies einseitig zu widerrufen. Diese
unentgeltlichen Upgrades werden automatisch durchgeführt und können vom Kunden nicht
abgelehnt werden. Bei nur entgeltlich angebotenen Upgrades ist der Kunde nicht zur Annahme
verpflichtet. Der Kunde nimmt jedoch ausdrücklich zur Kenntnis, dass Bonrepublic in diesem
Fall nicht die Funktionsfähigkeit der Plattform gewährleisten kann.

3. Registrierung, Vertragsabschluss und Zusicherungen bei der Registrierung

3.1. Alle Angebote von Bonrepublic sind für den EndnutzerIn / ArbeitnehmerIn unverbindlich
und kostenlos

3.2. Für die entgeltliche Nutzung der Plattform sind die Registrierung und Anlegung eines
Benutzerkontos durch den Kunden auf der Plattform von Bonrepublic Voraussetzung. Mit
Abschluss der Registrierung bestätigt der Kunde seinen konkreten Serviceauftrag, erklärt diese
AGB vollinhaltlich zu akzeptieren und legt seinerseits ein verbindliches Angebot zum Abschluss
eines Vertrages über die Nutzung der Plattform. Bonrepublic nimmt dieses Angebot des Nutzers
durch Bereitstellung der vereinbarten Dienste an und bestätigt dem Kunden die Annahme
schriftlich per Email. Seitens Bonrepublic besteht jedoch kein Annahmezwang. Sollte
Bonrepublic das Angebot des Kundens nicht annehmen, wird Bonrepublic ihn darüber ebenfalls
schriftlich per Email verständigen.

Grds. wird das Kundenkonto nicht von einer individuellen Person angelegt sondern vom
Arbeitgeber, da es sich bei Bonrepublic grds., um eine B2B Anwendung handelt und nicht um
eine B2C Anwendung. Das bedeutet auch, dass Mitarbeiterdaten mit einem sogenannten
“mass-upload” durch eine Entsprechende Sammeldatei, die vom Arbeitgeber zur Verfügung
gestellt wird, in das Portal geladen werden.

3.3. Der Kunde verpflichtet sich, die von ihm verlangten Daten korrekt und vollständig
abzugeben. Weiteres verpflichtet sich der Kunde, bei allfälliger Änderungen dieser Daten,
Bonrepublic unverzüglich unter Bekanntgabe der neuen oder geänderten Daten darüber zu
informieren.

3.4. Der Kunde sichert durch Legung des Angebots gemäß Punkt 3.2 zu, dass er volljährig ist.
Sollte der Kunde eine juristische Person sein, sichert der für diese juristische Person Handelnde
zu, entsprechend vertretung befugt oder bevollmächtigt zu sein. Bonrepublic ist berechtigt vom
Kunden einen entsprechenden Nachweis über Alter, Vertretungsbefugnis und Vollmacht zu
verlangen. Der Kunde wird diesen Nachweis ohne Verzug vorlegen.

3.5. Bonrepublic kann technisch nicht mit Sicherheit feststellen, ob ein auf der Plattform
registrierter Kunde tatsächlich diejenige Person ist, die er vorgibt zu sein. Bonrepublic schließt
aus diesem Grund jegliche Gewährleistung und Haftung für die tatsächliche Identität des
Kunden aus.

3.6. Für die Einrichtung eines Kunden-Benutzerkontos ist eine Registrierung erforderlich, bei
der der Kunde unter anderem ein Passwort zu wählen hat. Der Kunde verpflichtet sich, sein
Passwort geheim zu halten. Sollten Dritte von dem Passwort des Kunden Kenntnis erlangen, so
hat der Kunde diesen Umstand ohne Verzug Bonrepublic zu melden und das Passwort sofort zu
ändern. Die sorgfältige Aufbewahrung und Sicherung der Zugangsdaten zur Nutzung der
Plattform fallen in den ausschließlichen Verantwortungsbereich des Kunden.

4. Nutzungsrechte an der Software

4.1. Bonrepublic räumt dem Kunden das nicht übertragbare, nicht ausschließliche und nicht
unterlizenzierbare Recht ein, die im Vertrag zwischen Bonrepublic und dem Kunden vereinbarte
Software für die Dauer des Vertrages nach den Bestimmungen des zwischen Bonrepublic und
dem Kunden abgeschlossen Vertrages und dieser AGB zu nutzen. Der Kunde erkennt somit
Bonrepublic als alleinigen Lizenzgeber der Software und die damit verbundenen Urheberrechte
an.

4.2. Stellt Bonrepublic dem Kunden unentgeltlich Upgrades oder Erweiterungen gemäß Punktes. 2.3 dieser AGB zur Verfügung, so erfolgt diese Zurverfügungstellung ausdrücklich auf jederzeitigen Widerruf. Dem Kunden werden in diesem Fall der unentgeltlichen Zurverfügungstellung keinerlei Nutzungsrechte welcher Art auch immer eingeräumt.

4.3. Der Kunde ist berechtigt, für seine Mitarbeiter, Geschäfts- oder Servicepartner
Benutzerkonten zu erstellen, mit denen sie die Software in seinem Auftrag nutzen können. Der
Kunde verpflichtet sich jedoch, diese Benutzerkonten nicht entgeltlich einzurichten. Der Kunde
wird Bonrepublic über jede Vertragsverletzung oder auch Verletzung dieser AGB, von der er
Kenntnis erlangt, ohne Verzug in Kenntnis setzen. Der Kunde wird gleichermaßen seine
Mitarbeiter, Geschäfts- oder Servicepartner verpflichten, eine ihnen bekannt gewordene
Vertrags- oder AGB-verletzung dem Kunden oder Bonrepublic ohne Verzug mitzuteilen.

5. Data-Hosting und Verarbeitung

5.1. Daten werden in unserem AWS RDS Cluster (Relational Database service) in Frankfurt
gehostet. Bonrepublic überlässt dem Kunden im Rahmen einer Fair Use Policy eine für die
Nutzung notwendige und angemessene Speicherplatzmenge auf einem Server zur Speicherung
seiner Daten. Bonrepublic geht dabei davon aus, dass der Bedarf des Kunden sich im Rahmen eines durchschnittlichen Datenspeicherungs- und Datentransfervolumens bewegt.

Bei nachhaltiger und andauernder Überschreitung dieses durchschnittlichen Datenspeicherungsund Datentransfervolumens, wird Bonrepublic den Kunden rechtzeitig darüber in Kenntnis
setzen, ihm eine Erweiterung seines Datenspeicherplatzes anbieten und im Falle der Bestellung
dieses weiteren Speicherplatzes auch ehestmöglichst zur Verfügung stellen.

Sollte der Speicherplatz bei nachhaltiger und andauernder Überschreitung des durchschnittlichen
Datentransfervolumens ohne Bestellung eines weiteren Speicherplatzes ausgeschöpft sein,
wird Bonrepublic keine darüberhinausgehenden weiteren Daten mehr speichern.
Die Daten werden ausschließlich in Deutschland und Österreich gehostet. Das Hosting erfolgt
auf Amazon Web Servern und sind cloudbasiert.

5.2. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren
Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht verstoßen oder in Rechte
Dritter eingreifen und wird Bonrepublic diesbezüglich schad- und klaglos halten.

5.3. Bonrepublic verpflichtet sich, die notwendigen und dem Stand der Technik entsprechende
Sicherheitsvorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter
auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird Bonrepublic alle 48 Stunden
Back-ups vornehmen sowie geeignete Sicherheitsmechanismen einsetzen.

5.4. Bonrepublic verwendet in wirtschaftlich vertretbarem Umfang die jeweils dem Stand der
Technik entsprechenden Sicherheitstechnologien (wie beispielhaft Verschlüsselungen, Antivirus
Software, Kennwort- und Firewall-Schutz) bei der Bereitstellung seiner Leistungen. Der Kunde
verpflichtet sich, die gültigen Sicherheits-Richtlinien und –verfahren, die ihm im vor
Vertragsabschluss nachweislich und schriftlich zur Kenntnis gebracht werden, entsprechend zu
beachten.

5.5. Der Kunde bleibt in jedem Fall ausschließlich Berechtigter an den von ihm eingegeben
Daten und kann von Bonrepublic jederzeit, insbesondere nach Beendigung des Vertrages, die
Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen. Bonrepublic steht in diesem Fall kein
Zurückbehaltungsrecht zu. Die Herausgabe der Daten erfolgt nach freier Wahl von Bonrepublic
durch Übersendung im Wege eines Datennetzes oder durch Einräumung eines zeitlich
limitierten Zuganges für den Export der Daten. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auch die
zur Verwendung der Daten geeignete Software von Bonrepublic zu erhalten.

5.6. Datenerhebung: Es werden ausschließlich folgende Daten erhoben: Name, E-Mail,
Abteilung, Rolle. Alle weiteren Daten die mehr ins Detail führen, können im Profil upgedatet
werden sind aber nicht erforderlich. Das liegt ausschließlich an der individuellen Nutzung der
Plattform durch den Kunden. Das bedeutet, dass jedes Unternehmen selbst entscheiden
kann welche weiterführenden Daten für die Nutzung nötig sind und diese dann erheben kann.
Diese werden dann ebenso im selben AWS Server gespeichert und per default nur dem
Mitarbeiter und dem Admin zugänglich.

5.7. Datenverarbeitung: Die erhobenen Daten werden nicht weiterverarbeitet. Die von der
Verarbeitung betroffenen Daten sind jene, die von der Organisation und auch jedem Mitarbeiter
selbst erwirtschaftet werden. Das beinhaltet die Erstellung von Zielen, die Mitwirkung an Zielen,
das vergeben und bekommen von Anerkennungen inkl. Kompetenzen und Werte Attribute,
ebenso wie die Nutzung des Marktplatzes. Diese Daten stehen grundsätzlich nur dem
Mitarbeiter und dem Administrator zur Verfügung. Sie werden im Mitarbeiterprofil, das nur diese
beiden Funktionen sehen können, gespeichert.

5.8. Transparente Datenverarbeitung: Grundsätzlich sind Anerkennungen wie auch Ziele
(sofern keine persönlichen Ziele) für jeden Nutzer in der Organisation im Anerkennungs
Überblick, Newsfeed und im Challenges Feature sichtbar. Die Maßnahmenableitung und jede
weiterführende Aktion allerdings nicht. Eine Definition der Zugriffsrechte ist möglich und
bedeutet zum Beispiel, dass nur eine gewisse Gruppe (zum Start) Anerkennungen vergeben
und bekommen kann oder auch Ziele definieren kann. Dies kann dann gegebenenfalls auch
Abteilungsabgrenzend sein.

5.9. Die oben genannten Daten werden zu keinem Zeitpunkt an Dritte weitergegeben oder
sichtbar gemacht. Dies kann auch nicht per Zufall erfolgen, da jeder Kunde eine eigene
Plattform mit eigener URL erhält, die komplett abgegrenzt von allen anderen Kunden
Plattformen ist.

6. Unterbrechung/Beeinträchtigung der Erreichbarkeit

6.1. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS- Dienste
sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen,
werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der
Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.

6.2. Bonrepublic überwacht die Grundfunktionen seiner Plattform täglich und ist bestrebt, ein
wöchentliches Wartungsfenster von vier (4) Stunden pro Woche im Jahresdurchschnitt nicht zu
überschreiten und nach Möglichkeit zu Zeiten geringen Datenverkehrs durchzuführen. Bei
schweren Fehlern, die die Nutzung der SaaS-Dienste unmöglich macht oder erheblich
einschränkt, erfolgt eine Wartung binnen eines Tages ab Kenntnis oder Verständigung durch
den Kunden. Bonrepublic wird den Kunden von den Wartungsarbeiten rechtzeitig verständigen
und diese ehestmöglich durchführen. Verzögerungen der Entstörung, die vom Kunden zu
vertreten sind (z.B. durch Nichtverfügbarkeit eines Ansprechpartners auf Kundenseite), werden
nicht auf die Entstörungszeit angerechnet.

6.3. Sofern die Fehlerbehebung nicht innerhalb von 48 Stunden möglich sein sollte, wird
Bonrepublic den Kunden darüber binnen dieses Zeitraums unter Angabe von Gründen sowie
des Zeitraumes, der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich zu veranschlagen ist, schriftlich
verständigen. Bonrepublic wird alle Mittel einsetzen, um dem Kunden eine alternative
Umgehungslösung anzubieten.

6.4. Die garantierte Verfügbarkeit jedes einzelnen SaaS-Dienstes beträgt 98% im
Jahresdurchschnitt, wobei die Unterbrechungen maximal 12 Stunden pro Woche im
Jahresdurchschnitt erfolgen. Die Ausfallzeit während der Wartung wird nicht als Zeit der
Nichtverfügbarkeit gewertet. Die Client-seitige Anbindung an das Internet liegt im
Verantwortungsbereich des Kunden. Diese ist nicht Bestandteil des SaaS- Leistungsumfangs.
Die Ausfallzeit wird in vollen Minuten ermittelt und errechnet sich aus der Summe der
Entstörungszeiten pro Jahr. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiträume, die Bonrepublic
als sogenannte Wartungsfenster zur Optimierung und Leistungssteigerung kennzeichnet sowie
Zeitverlust bei der Störungsbeseitigung durch Gründe, die nicht durch Bonrepublic zu vertreten
sind und Ausfälle aufgrund höherer Gewalt.

7. Pflichten des Kunden

7.1. Der Kunde wird Bonrepublic alle benötigten Informationen und Unterstützungsmaßnahmen
für das Aktivieren und Betreiben der Dienste zur Verfügung stellen. Des weiteren verpflichtet
sich der Kunde, den unbefugten Zugriff Dritter auf die SaaS-Dienste durch geeignete eigene
Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zweck wird der Kunde, soweit erforderlich, die
Verpflichtungen nach diesen AGB auf seine Mitarbeiter, Geschäfts- und Servicepartner
überbinden. Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der Software
erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.

7.2. Der Kunde wahrt die Vertraulichkeit der das Benutzerkonto betreffenden Informationen
einschließlich der Benutzernamen und der Passwörter. Er wird die in Punkt 4.3 genannten
Nutzer ebenso zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichten und dafür Sorge tragen, dass im
Falle der Kenntniserlangung durch einen berechtigten Nutzer, dass die Sicherheit seiner
Anmeldedaten gefährdet ist, dieser den Kunden oder Bonrepublic unverzüglich benachrichtigt.
Der Kunde ist verpflichtet, entweder sofort das betreffende Benutzerkonto zu blockieren oder
dessen Anmeldedaten zu ändern.

7.3. Der Kunde ist nicht berechtigt irgendeinen Teil der von Bonrepublic über die Plattform zur
Verfügung gestellten Dienste oder der darin enthaltenen Software zu vervielfältigen, zu
verändern, zu verbreiten, zu verkaufen oder zu vermieten, es sei denn, dass Bonrepublic seine
ausdrückliche schriftliche Einwilligung dazu geben hat.

7.4. Der Kunde ist für die von ihm auf der Plattform eingestellten Inhalte selbst verantwortlich.
Er verpflichtet sich insbesondere dazu, dafür Sorge zu tragen, dass die Inhalte nicht
rechtswidrig sind und keine Rechte Dritter verletzen. Bonrepublic ist nicht verpflichtet zu prüfen,
ob die Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen gesetzliche Verbote verstoßen. Der Kunde
trägt im weiteren dafür Sorge, dass die von ihm eingestellten Inhalte keine Viren oder
schädliche Programme, welcher Art auch immer, enthalten. Insbesondere verpflichtet sich der
Kunden ausdrücklich:

  • keine beleidigenden oder verleumderischen Inhalte, unabhängig davon, gegen welche Person
    sie sich richten, zu verwenden;
  • keinen pornografischer, gewaltverherrlichenden, missbräuchlichen, sittenwidrigen oder
    Jugendschutzgesetze verletzende Inhalte zu verwenden;
  • unzumutbare Belästigungen anderer Kunden, insbesondere durch Spam zu unterlassen;
  • gesetzlich, insbesondere durch das Urheber-, Marken-, Patent-, Geschmacksmuster- oder
    Gebrauchsmusterrecht, geschützte Inhalten, ohne dazu berechtigt zu sein, zu verwenden.

7.5. Der Kunde verpflichtet sich, Bonrepublic von sämtlichen Ansprüchen Dritter schad- und
klaglos zu halten, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der über die Plattform zur Verfügung
gestellten Dienste beruhen oder mit seiner Zustimmung erfolgen oder sich insbesondere aus
datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben,
die durch ein rechtswidriges Handeln des Kunden im Rahmen der Nutzung der Plattform
hervorgerufen worden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher
Verstoß droht, wird Bonrepublic unverzüglich hiervon in Kenntnis setzen.

8. Entgelt

8.1. Sämtliche Entgelte sind Netto-Preise in Euro, es sei denn, die Mehrwertsteuer wird
ausdrücklich angeführt, und gelten bis auf Widerruf. Preisangaben sind, sofern nicht anders
angeführt ist, unverbindlich.

8.2. Zusätzliche Leistungen, wie insbesondere Upgrades, Systemunterstützung, Schulungen,
sind nach Wunsch des Kunden gesondert zu beauftragen und werden auch gesondert zu den
jeweils gültigen Sätzen verrechnet.

8.3. Bonrepublic ist berechtigt, die Rechnungen den Kunden per Email an die Bonrepublic von
diesem bekannt gegebenen E Mail-Adresse wirksam zuzustellen respektive diese dem Kunden
online zur Verfügung zu stellen.

8.4. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort bei Erhalt fällig. Alle Zahlungen
sind spesenfrei und ohne Abzug zu leisten. Überweisungen erfolgen auf Gefahr des Kunden.
Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden.

8.5. Bonrepublic ist jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung von der Leistung von
Anzahlungen oder der Beibringung von sonstigen Sicherheiten durch den Kunden in
angemessener Höhe abhängig zu machen.

8.6. Bei Zahlungsverzug ist Bonrepublic berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von EURIBOR plus 9 % zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens wird davon
nicht berührt. Die im Fall des Verzuges entstehenden zur zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung entstehenden Kosten von Inkassobüros und Rechtsanwälten hat der Kunde
zur Gänze zu tragen.

8.7. Bei Zahlungsverzug ist Bonrepublic berechtigt, die Erfüllung aller vertraglichen
Verpflichtungen bis zur gänzlichen Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen durch den Kunden
auszusetzen.

8.8. Ist der Kunde mit der Zahlung oder Leistung trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist
von zumindest 2 (zwei) Wochen in Verzug, ist Bonrepublic zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
In diesem Fall haben Kunden von Bonrepublic alle Aufwendungen für bereits für sie
durchgeführte Arbeiten oder für die infolge des Rücktritts vom Vertrag notwendige Leistungen
bzw. bereits erbrachte Leistungen zu ersetzen. Bonrepublic ist darüber hinaus berechtigt, den
Zugang zu den SaaS-Diensten zu sperren und die Auslieferung weiter, von Kunden bestellter
Produkte, einzustellen, bis sämtliche fällige Forderungen aus der gesamten
Geschäftsverbindungen mit dem Kunden zur Gänze beglichen worden sind.

8.9. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Bonrepublic ist nur mit von Bonrepublic
schriftlich anerkannten oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

9. Gewährleistung/Haftung

9.1. Bonrepublic leistet für die Funktions- und Betriebsbereitschaft seiner Dienste Gewähr. Der
Kunde ist jedoch verpflichtet, Funktionsstörungen der Software umgehend zu melden,
andernfalls Bonrepublic von seiner Gewährleistungspflicht nach diesem Punkt befreit ist.

9.2. Die Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Software nicht
vertragsgemäß eingesetzt wird. Des Weiteren sind die Gewährleistungsansprüche
ausgeschlossen, wenn der Kunde Änderungen oder Erweiterungen an der im Vertrag
genannten Software durchführt. Dies gilt jedoch nicht für den Fall, dass es der Kunde
nachweist, dass die Fehler nicht in kausalem Zusammenhang mit den von ihm durchgeführten
Änderungen oder Erweiterungen stehen.

9.3. Für die der gesetzlichen Gewährleistung unterliegenden Anteile der Dienste von
Bonrepublic (insbesondere die als Teil des Services zur Verfügung gestellte Softwarelösung)
leistet Bonrepublic Gewähr, dass die Leistungen die ausdrücklich vereinbarten
Beschaffungsmerkmale entsprechend der vereinbarten Leistungsbeschreibung haben, und
dass Bonrepublic bei Erbringung dieser Leistungen nicht unberechtigt Rechte Dritte verletzt.
Der Kunde wird Bonrepublic aufgetretene Mängel schriftlich mit Beschreibung des Mangels und,
soweit ihm wirtschaftlich und im laufenden Geschäftsbetrieb zumutbar, mit den für die
Mangelbeseitigung nützlichen Informationen bekanntgeben.

Die Anzeige eines später entdeckten Mangels gilt als fristgerecht gem. § 377 Abs. 3 UGB und als unverzüglich im Sinne
dieser Ziffer, wenn sie innerhalb von fünf (5) Werktagen ab dem Tag der Entdeckung erfolgt.
Bonrepublic leistet bei nachgewiesenen wesentlichen Sachmängeln Gewähr durch
Nacherfüllung in der Weise, dass der Kunde Bonrepublic einen neuen, mangelfreien Stand
seiner Leistungen zur Verfügung stellt oder den Mangel beseitigt. Der Kunde ist verpflichtet,
eine neue Version des beauftragten Leistungen zu übernehmen, wenn der vertragsgemäße
Funktionsumfang erhalten bleibt und der Wechsel nicht unzumutbar ist.

9.4. Werden Leistungen von Bonrepublic von Dritten unberechtigterweise unter Verwendung
des Benutzernamens und des Passwortes des Kunden in Anspruch genommen, so haftet der
Kunde für dadurch anfallende Entgelte bis zum Einlagen des Auftrages zur Änderung des
Benutzerkontos und des Passwortes oder bis zum Einlangen der Meldung des Verlusts oder
Diebstahls bei Bonrepublic. Dies jedoch nur, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten
Dritten ein Verschulden trifft. Für Schäden, die bei Weitergabe der Passwörter oder
Benutzerkennungen durch den Kunden an Nichtberechtigte entstehen, übernimmt Bonrepublic
keine Haftung.

9.5. Der Kunde verpflichtet sich, Bonrepublic von allen Ansprüchen Dritter, die aus den von ihm
gespeicherten Daten resultieren, freizustellen und Bonrepublic diesbezüglich schad- und klaglos
zu halten.

9.6. Bonrepublic ist zur sofortigen Sperre des Kundenkontos, sowie seines Speicherplatzes
berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die vom Kunden zur Verfügung
gestellten Inhalte oder gespeicherten Daten rechtswidrig sind oder diese Rechte Dritter
verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit oder einer Rechtsverletzung liegt
insbesondere aber nicht ausschließlich vor, wenn Gerichte oder Behörden oder sonstige
berechtigte Dritte Bonrepublic davon in Kenntnis setzen. Bonrepublic wird in diesem Fall den
Kunden von der Sperre und den Grund der Sperre unverzüglich in Kenntnis setzen. Bonrepublic
ist berechtigt, die Sperre so lange aufrecht zu halten, bis der Verdacht nachhaltig entkräftet ist.

9.7. Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes (PHG) idgF
beschränkt sich die Haftung von Bonrepublic auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung
für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen
Pflichten darstellt oder Schäden wie der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit verursachen oder eingegangene Garantien verletzen. Die Haftung ist in diesen
Fällen allerdings der Höhe nach mit der Höhe des in einem solchen Fall typischerweise
vorhersehbaren Schadens begrenzt.

In gleicher Weise wird die Haftung für Pflichtverletzungen durch Erfüllungsgehilfen von Bonrepublic beschränkt. Im Falle grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von Bonrepublic hinsichtlich Folgeschäden, insbesondere wegen entgangenen Gewinns, frustrierter Aufwendungen, Betriebsunterbrechungen und Produktionsausfalls sowie
hinsichtlich Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ausgeschlossen.
Weitergehende Schadensersatzansprüche, unabhängig aus welchem Rechtsgrund, sind
ausgeschlossen, soweit nicht wegen Vorsatzes zwingend gehaftet wird.

10. Datenschutz/Geheimhaltung/Vertraulichkeit

10.1. Bonrepublic verpflichtet sich, Daten und Verarbeitung Ergebnisse ausschließlich im
Rahmen der Aufträge des Kunden zu verwenden und ausschließlich dem Kunden
zurückzugeben oder nur nach dessen schriftlichem Auftrag entsprechend zu übermitteln oder
herauszugeben. Bonrepublic wird die ihm vom Kunden überlassenen Daten nicht ohne
vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden an Dritte weitergeben.

10.2. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der
Kunden-Daten sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen verantwortlich. Sollten Dritte
gegen Bonrepublic aufgrund der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Kunden-Daten
Ansprüche geltend machen, wird der Kunde Bonrepublic hinsichtlich aller dieser Ansprüche
schad- und klaglos halten.

10.3. Bonrepublic erklärt ausdrücklich,

  • dass es alle mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zur
    Wahrung des Datengeheimnisses im Sinne des § 15 DSGVO verpflichtet hat respektive
    verpflichten wird und diese Verschwiegenheitsverpflichtung der mit dem Datenverkehr
    beauftragten Personen auch nach Beendigung deren Tätigkeit und Ausscheiden bei
    Bonrepublic aufrecht bleibt.
  • dass es ausreichende Sicherheitsmaßnahmen im Sinne des § 14 DSGVO ergriffen hat, um zu gewährleisten, dass Daten nicht ordnungswidrig verwendet oder Dritten unbefugt zugänglich werden.
  • dass es ein anderes Unternehmen auch ohne Zustimmung des Kunden zur Durchführung von Verarbeitungen heranziehen kann und es in diesem Fall mit dem Unterauftragnehmer einen Vertrag im Sinne des § 10 DSGVO abschließt, in welchem der Unterauftragnehmer dieselben Verpflichtungen eingeht, die Bonrepublic aufgrund dieser Vereinbarung obliegen.
  • dass es für die technischen und organisatorischen Voraussetzungen vorsorgt, dass der Kunde sein Recht nach den Bestimmungen des § 26 (Auskunft an den Betroffenen) und des § 27 (Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten) DSGVO innerhalb der gesetzlichen Fristen jederzeit wahrnehmen kann.
  • dass es nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden verpflichtet ist, alle Verarbeitungs Ergebnisse und Unterlagen, dem Kunden herauszugeben oder in dessen Auftrag für ihn weiter vor unbefugter Einsicht gesichert aufzubewahren oder auftragsgemäß zu vernichten.

10.3. Der Kunde ist selber für die Einholung der nach den einschlägigen Bestimmungen des
Datenschutzrechts zur Nutzung der SaaS-Dienste allenfalls erforderlichen
Zustimmungserklärungen seiner Vertragspartner verantwortlich.

10.4. Sämtliche Informationen, Dokumente, Mitteilungen, Auskünfte und Daten, die zwischen
Bonrepublic und dem Kunden sowie ihren bevollmächtigten oder sonstigen Personen
(Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Unternehmens- oder Finanzberatern) insbesondere zur
Erhebung und Darstellung der wirtschaftlichen und rechtlichen Situation sowie des
wirtschaftlichen Umfeldes und der technischen Gegebenheiten, sei es schriftlich, mündlich oder
auf dem Wege der elektronischen Datenübertragung gegeben oder überlassen werden, werden
wechselseitig streng vertraulich behandelt und geheim gehalten.

Als vertrauliche Informationen gelten auch alle Analysen, Daten, Studien und Ergebnisse sowie alle Dokumente, Verträge und
sonstige Informationen, welche zwischen den Vertragsparteien offengelegt oder sonst bekannt
werden. Alle im Rahmen dieses Vertrages offenbarten vertraulichen Informationen werden
ausschließlich im Zusammenhang mit dem gemeinsamen Geschäftszweck bzw. dessen
Evaluierung verwendet.

10.5. Beide Parteien verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen der Vorbereitung,
Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge,
insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, strengst Stillschweigen zu bewahren und
diese weder weiterzugeben, noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen
unbefugten Dritten, das heißt auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern, sowohl von Bonrepublic
als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen
Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von Bonrepublic erforderlich ist.

10.6. Die Vertragsparteien verpflichten sich, mit allen von ihr im Zusammenhang mit der
Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und
Subunternehmern eine mit vorstehenden Absätzen dieses Vertrages inhaltsgleiche Regelung
zu vereinbaren.

10.7. Die Gültigkeit dieser Vertraulichkeitsvereinbarung ist zeitlich unbeschränkt.

10.8. Bestimmte Bekanntmachungen an Dritte wie Werbeaussendungen oder
Pressemitteilungen, sowie Referenz Mitteilungen, sind von dieser Geheimhaltungsverpflichtung
ausgenommen.

10.9. Ohne die Zustimmung der anderen Partei ist eine Offenlegung/Wiedergabe von
vertraulichen Informationen nur zulässig, wenn dies durch zwingendes Recht vorgeschrieben
ist.

11. Referenz

Der Kunde räumt Bonrepublic das unwiderrufliche Recht ein, dass Bonrepublic das Logo und
den Firmennamen des Kunden für eigene Zwecke öffentlich, ohne vorherige Zustimmung des
Kunden, nutzen kann. Dies bezieht sich auch auf die Nutzung des Logos und des
Firmennamens von Muttergesellschaften, wenn diese eine zumindest 26%ige Beteiligung am
Kunden halten.

12. Eigentumsrechte/Immaterialgüterrechte

12.1. Durch den Vertrag zwischen Bonrepublic und dem Kunden erwirbt der Kunde lediglich
eine befristete Nutzungsbewilligung. Bonrepublic räumt dem Kunden Nutzungsrechte an
Software und Datenbanken nur in dem für die Erfüllung des konkreten Vertragsverhältnisses
erforderlichen Umfang ein.

12.2. Bonrepublic ist Inhaber sämtlicher Rechte an der Software, sowie sonstigen Diensten,
einschließlich aller Modifikationen, Verbesserungen, Upgrades oder davon abgeleiteten
Produkte. Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass er durch die ihm durch diesen
Vertrag eingeräumten Rechte kein Eigentum und keine Rechte oder Rechtstitel an der Software
oder den Diensten erwirbt. Alle aus dem Patent-, Marken-, Gebrauchsmuster-, Halbleiterschutzund/oder Urheberrecht abgeleiteten Rechte an den vereinbarten Leistungen oder sonst aus der
Schaffung der dem Kunden zur Verfügung gestellten Leistungen stehen ausschließlich
Bonrepublic bzw. deren Lizenzgebern zu. Es sei denn, dass im Vertrag zwischen Bonrepublic
und dem Kunden ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist. Die Übertragung des Quellcodes
von Bonrepublic an den Kunden ist weder für die gegenständliche Software noch für sonstige
Dienste geschuldet. Sofern dem Kunden nicht ausdrücklich bestimmte Rechte gewährt werden,
verbleiben sie ausschließlich bei Bonrepublic.

12.3. Den Kunden und berechtigten Nutzern ist es insbesondere nicht gestattet und ebenso
wenig dürfen sie Dritten gestatten, den Quellcode der Software oder der Dienste zu
vervielfältigen, zu reproduzieren, zu modifizieren, zu übertragen, davon abgeleitete Codes zu
erstellen, zu dekomprimieren, ihn einem Reverse-Engineering zu unterziehen, ihn zu
dekompilieren, oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode herzuleiten. Ebensowenig
ist es dem Kunden und berechtigten Nutzern gestattet, die Software, oder die Dienste zu
nutzen, auszuwerten oder sich anzeigen zu lassen, um aus ihnen eine Netzwerkumgebung, ein
Programm, eine Infrastruktur oder jeweils Teile davon zu konstruieren, zu modifizieren oder
anderweitig zu erstellen, die vergleichbare Funktionalitäten wie die gegenständlichen SoftwareDienste aufweisen.

12.4. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete
Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zweck wird der Kunde seine Mitarbeiter auf die
Einhaltung des Urheberrechtes hinweisen und insbesondere seine Mitarbeiter verpflichten,
keine unberechtigten Vervielfältigungen der Software anzufertigen.

12.5. Weder der Kunde, noch ein berechtigter Nutzer dürfen Urheberrechtshinweise,
Warenzeichen, Logos und Firmen- oder andere Hinweise auf gewerbliche Schutzrechte, die an
der Software oder den Diensten angebracht oder in ihnen enthalten sind, entfernen, verfremden
oder verändern.

12.6. Dem Kunden stehen alle Rechte an den von ihm eingebrachten Daten zu. Der Kunde hat
jedoch keine Rechte an den Daten jener Nutzer, die ihrerseits den Nutzungsbestimmungen von
Bonrepublic zugestimmt haben, auch wenn diese Nutzer gleichzeitig Vertragspartner des
Kunden sein mögen. Ausgenommen davon sind jene Daten, die ein Nutzer einem Kunden auf
direkten Weg über die Plattform mitteilt.

12.7. Der Kunde sichert zu, von Bonrepublic keine Datenerhebung, Datenverarbeitung oder
Datennutzung zu verlangen, die eine Verletzung anwendbaren Rechts einschließlich
anwendbarer Datenschutzgesetze darstellen würde. Der Kunde gewährt Bonrepublic das
unwiderrufliche, einfache, unentgeltliche Recht zur Nutzung der Daten des Kunden für die
Bereitstellung der Software und Dienste für den Kunden. Weiteres ist Bonrepublic berechtigt, in
aggregierter anonymisierter Form statistische Analysen zur Erstellung von
Branchen-Benchmarks (unter der Voraussetzung, dass diese Daten keine Identifizierung von
Personen ermöglichen und dass die aggregierten Daten nur in Datensätzen mit vier (4) oder
mehr Teilnehmern einbezogen wird, durchzuführen. Schließlich sichert der Kunde Bonrepublic
zu, bei Bedarf die Software und der Dienste (unter der Voraussetzung, dass diese Daten keine
Identifizierung von Personen ermöglichen), zu überwachen und zu verbessern.

Bonrepublic wird dem Kunden auf Anforderung entgeltlich eine elektronische Kopie aller Daten des Kunden im
Besitz von Bonrepublic zukommen lassen, sofern Bonrepublic für eine solche Zusatzleistung
eine angemessene Vergütung erhält, über die vor Herausgabe das Einvernehmen zu finden ist.

12.8. Bonrepublic wird die Daten nur für die Erbringung seiner Dienste und nur nach den
Weisungen des Kunden erheben, verarbeiten und nutzen und die Daten nicht zu anderen als im
Rahmen dieser Vereinbarung beschriebenen Zwecke verwenden.

13. Vertragslaufzeit, Beendigung

13.1. Soweit nichts Anderes vereinbart ist, beginnt die Laufzeit des Vertrages mit der
Zurverfügungstellung der Leistungen nach dem Vertrag infolge der Registrierung durch den
Kunden. Hiervon ausgenommen ist die unentgeltliche Testphase, deren Dauer im Einzelfall
zwischen Bonrepublic und dem Kunden vereinbart wird. Danach läuft das Vertragsverhältnis für
die Dauer eines Jahres.

13.2. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern der Kunde nicht unter
Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer
schriftlich kündigt.

13.3. Darüber hinaus steht beiden Parteien das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus
wichtigem zu. Ein wichtiger Grund liegt für Bonrepublic insbesondere dann vor, wenn der Kunde
gegen wesentliche Pflichten dieser AGB oder des Vertrages verstößt. In diesem Fall behält sich
Bonrepublic ausdrücklich das Recht vor, zusätzlich sich aus der vertragswidrigen Handlung
ergebenden Schadensersatzansprüche gegen den Kunden geltend zu machen.

13.4. Bei Beendigung des Vertrages verpflichtet sich Bonrepublic, die Daten des Kunden auf
Anfrage innerhalb von 30 Kalendertagen via Online-Übertragung an den Kunden
herauszugeben. Die Herausgabe der Daten erfolgt nach freier Wahl von Bonrepublic durch
Übersendung im Wege eines Datennetzes oder durch Einräumung eines zeitlich limitierten
Zuganges für den Export der Daten. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auch die zur
Verwendung der Daten geeignete Software von Bonrepublic zu erhalten. Nach Bestätigung der
erfolgreichen Datenübernahme durch den Kunden oder Zeitablauf des zeitlich limitierten
Zuganges, wird Bonrepublic die Daten des Kunden unverzüglich löschen und gegebenenfalls
angelegte Kopien vernichten.

14. Testphase

14.1. Der Kunde kann die Leistungen von Bonrepublic in einer mit ihm individuell zu
vereinbarenden Testphase ab Freischaltung des Testzugangs ausgiebig und unentgeltlich auf
ihre Funktionalität und Funktionsfähigkeit in der eigenen Hard- und Softwareumgebung testen.
Nach Ablauf der Testphase wird der Zugang zu den SaaS-Diensten ruhend gestellt. Um die
Vertragsgegenstände auch über die unentgeltliche Testphase hinaus zu nutzen, muss der
Kunde einen Vertrag mit Bonrepublic abschließen.

Nach Abschluss dieses Vertrages erfolgt eine Re-Aktivierung des Zugangs für den Kunden durch Bonrepublic. Endet die Testphase ohne
Abschluss eines Serviceauftrags, erlöschen die Nutzungsrechte des Kunden an den
Vertragsgegenständen automatisch und die SaaS-Dienste sind technisch nicht mehr nutzbar. In
diesem Fall gelangt Punkt 13.4. zur Anwendung.

14.2. Während der kostenlosen Testphase gilt Punkt 9 dieser AGB nicht. Bonrepublic haftet in
dieser Phase dem Kunden gegenüber lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie
arglistig verschwiegene Mängel.

15. Schlussbestimmungen

15.1. Sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung unterliegen
ausschließlich Österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und unter
Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen des IPRG. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder
über das Vertragsverhältnis zwischen Bonrepublic und dem Kunden wird als ausschließlicher
Gerichtsstand Wien vereinbart. Bonrepublic behält sich das Recht vor, den Kunden auch am
Sitz des Kunden gerichtlich zu belangen.

15.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, so berührt dies
nicht die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen. Ungültige Bestimmungen des Vertrages sind
durch solche zu ersetzen, die dem Vertragswillen der Parteien in wirtschaftlicher Hinsicht am
ehesten entsprechen.

Fassung vom 21.07.2020