Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Die Bonrepublic GmbH, 1170 Wien, Wattgasse 48 (im folgenden kurz „Bonrepublic“ genannt), betreibt die Internetplattform „Bonrepublic.com“, welche das setzen von Challenges (Zielen) das Anerkennen und das Belohnen von MitarbeiterInnen digitalisiert, vereinfacht und managebar macht.

1.2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden kurz: „AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Bonrepublic und ihren Geschäftspartnern. Dies gilt auch, wenn sich Bonrepublic Vermittlern und sonstigen Mittelspersonen bedient. Bonrepublic geht ausschließlich Geschäftsbeziehungen und Verträge mit Unternehmen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 KSchG ein. Vertragsbeziehungen mit Konsumenten (Verbrauchern) lehnen wir ausdrücklich und endgültig ab.

1.3. Es gelten ausschließlich die AGB von Bonrepublic. Allfällig entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Geschäftspartners werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil. Bonrepublic lehnt diese AGB der Geschäftspartner ausdrücklich ab. Dies gilt nicht, wenn die Geschäftsführung von Bonrepublic ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zustimmt.

1.4. Diese AGB finden ausschließlich Anwendung auf Vertragsbeziehungen zwischen Bonrepublic und Unternehmen. Mit dem Vertragsschluss erklären Sie, dass Sie eine Unternehmereigenschaft haben.

1.5. Kunden sind Unternehmen, die Leistungen von Bonrepublic beziehen. Diese AGB gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen Bonrepublic und seinem Kunden.

2. Leistungsumfang

2.1. Der konkrete Umfang der SaaS-Dienste wird in einem eigenen Leistungsblatt festgehalten, welches Bestandteil des zwischen Bonrepublic und dem Kunden abgeschlossen Vertrages wird und diesem vor Vertragsabschluss gesondert zugeht. Es beinhaltet insbesondere:

  • den definierten Leistungsumfang der im Serviceauftrag vereinbarten SaaS-Dienste,
  • die Eignung für die im Serviceauftrag vorausgesetzte Verwendung,
  • die im Serviceauftrag festgelegten Bedingungen,
  • die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.2 Das Leistungsblatt enthält den jeweils vollständigen Leistungsumfang, die Vertragsdauer und die Höhe der zu zahlenden Vergütung. Dabei gilt immer der gegenwärtige technische Stand des Dienstes als vereinbart, soweit sich nicht aus der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses etwas anderes ergibt. Mindestens enthalten ist die Bereitstellung der Software-as-a-Service-Dienste (SaaS) und die Speicherung der Daten des Kunden bezogen auf die SaaS (Data-Hosting). Zum Data-Hosting ist es Bonrepublic genehmigt, dies auf Servern eines spezialisierten Dienstleisters durchzuführen. Dies gilt für sämtliche Daten, die für die Dauer des Vertragsverhältnisses mit der Software erzeugt oder gespeichert werden.

2.3. Bei Widersprüchen in den Vertragsdokumenten enthält Ziffer 2.1. die Rangfolge die vertraglichen Abmachungen.

2.4. Bonrepublic entwickelt seine Plattform und die Software, insbesondere durch Updates und Upgrades laufend weiter. Update ist eine Software-Aktualisierung der Plattform, welche erkannte und gemeldete Fehler beseitigt, ohne der Plattform neue Funktionalitäten hinzuzufügen. Synonyme hierfür sind Patch, Bugfix, Hotfix. Upgrade ist eine Software-Aktualisierung der Plattform, welche dieser neue Funktionalitäten hinzufügt. Das Upgrade kann ein Update enthalten, dies ist jedoch nicht zwingend. Updates für die Software werden dem Kunden im Allgemeinen kostenlos zur Verfügung gestellt. Upgrades können von Bonrepublic kostenfrei oder nur gegen ein zusätzliches Entgelt angeboten werden. Werden Upgrades und zusätzliche Tools unentgeltlich zur Verfügung gestellt, behält sich Bonrepublic das Recht vor, dies einseitig zu widerrufen. Diese unentgeltlichen Upgrades werden automatisch durchgeführt und können vom Kunden nicht abgelehnt werden. Bei nur entgeltlich angebotenen Upgrades ist der Kunde nicht zur Annahme verpflichtet. Der Kunde nimmt jedoch ausdrücklich zur Kenntnis, dass Bonrepublic in diesem Fall nicht die Funktionsfähigkeit der Plattform gewährleisten kann.

3. Registrierung, Vertragsabschluss und Zusicherungen bei der Registrierung

3.1. Alle Angebote von Bonrepublic sind für den Arbeitnehmer unverbindlich und kostenlos. Der Vertragsschluss kommt mit dem Arbeitgeber zustande. Bonrepublic bietet seine Dienstleistungen ausschließlich Unternehmen an. Der Arbeitgeber legt auch die Konten seiner Arbeitnehmer im Wege eines sogenannten “mass-upload” einer Sammeldatei mit den Mitarbeiterdaten an.

3.2. Die Darstellung der Plattform im Internet stellt eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, ein Angebot zum Vertragsschluss abzugeben (invitatio-ad-offerendum). Für den Vertragsschluss zur Nutzung der Plattform muss sich der Kunde registrieren und ein Arbeitgeberkonto auf der Plattform anlegen. Mit Abschluss der Registrierung bestätigt der Kunde seinen konkreten Serviceauftrag, erklärt diese AGB vollinhaltlich zu akzeptieren und gibt seinerseits ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Nutzung der Plattform ab. Seitens Bonrepublic besteht jedoch kein Annahmezwang. Bonrepublic nimmt dieses Angebot des Nutzers durch Bereitstellung der vereinbarten Dienste an und bestätigt dem Kunden die Annahme per Email. Sollte Bonrepublic das Angebot des Kundens nicht annehmen, wird Bonrepublic ihn darüber ebenfalls per Email verständigen.

3.3. Der Kunde verpflichtet sich, die von ihm verlangten Daten korrekt und vollständig abzugeben. Weiteres verpflichtet sich der Kunde, bei allfälliger Änderungen dieser Daten, Bonrepublic unverzüglich unter Bekanntgabe der neuen oder geänderten Daten darüber zu informieren.

3.4. Für die Einrichtung eines Kunden-Benutzerkontos ist eine Registrierung erforderlich, bei der der Kunde unter anderem ein Passwort zu wählen hat. Der Kunde verpflichtet sich, sein Passwort geheim zu halten. Sollten Dritte von dem Passwort des Kunden Kenntnis erlangen, so hat der Kunde diesen Umstand ohne Verzug Bonrepublic zu melden und das Passwort sofort zu ändern. Die sorgfältige Aufbewahrung und Sicherung der Zugangsdaten zur Nutzung der Plattform fallen in den ausschließlichen Verantwortungsbereich des Kunden.

3.5. Der Kunde sichert durch die Registrierung zu, dass er volljährig ist. Bei juristischen Personen sichert der für diese juristische Person Handelnde zu, entsprechend Vertretung befugt oder bevollmächtigt zu sein. Bonrepublic ist berechtigt vom Kunden einen entsprechenden Nachweis über Alter, Vertretungsbefugnis und Vollmacht zu verlangen. Der Kunde wird diesen Nachweis ohne Verzug vorlegen.

3.6. Bonrepublic kann technisch nicht mit Sicherheit feststellen, ob ein auf der Plattform registrierter Kunde tatsächlich diejenige Person ist, die er vorgibt zu sein. Bonrepublic schließt aus diesem Grund jegliche Gewährleistung und Haftung für die tatsächliche Identität des Kunden aus.

4. Nutzungsrechte an der Software

4.1. Bonrepublic räumt dem Kunden das nicht übertragbare, nicht ausschließliche und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die im Vertrag zwischen Bonrepublic und dem Kunden vereinbarte Software für die Dauer des Vertrages nach den Bestimmungen des zwischen Bonrepublic und dem Kunden abgeschlossen Vertrages und dieser AGB zu nutzen. Der Kunde erkennt somit Bonrepublic als alleinigen Lizenzgeber der Software und die damit verbundenen Urheberrechte an.

4.2. Stellt Bonrepublic dem Kunden unentgeltlich Upgrades oder Erweiterungen gemäß Punktes 2.3 dieser AGB zur Verfügung, so erfolgt diese Zurverfügungstellung ausdrücklich auf jederzeitigen Widerruf.

4.3. Der Kunde ist berechtigt, für seine Mitarbeiter, Geschäfts- oder Servicepartner Benutzerkonten zu erstellen, mit denen sie die Software in seinem Auftrag nutzen können. Der Kunde verpflichtet sich jedoch, diese Benutzerkonten nicht entgeltlich einzurichten. Der Kunde wird Bonrepublic über jede Vertragsverletzung oder auch Verletzung dieser AGB, von der er Kenntnis erlangt, ohne Verzug in Kenntnis setzen. Der Kunde wird gleichermaßen seine Mitarbeiter, Geschäfts- oder Servicepartner verpflichten, eine ihnen bekannt gewordene Vertrags- oder AGB-verletzung dem Kunden oder Bonrepublic ohne Verzug mitzuteilen.

5. Data-Hosting und Verarbeitung

5.1. Das Hosting erfolgt auf Amazon Web Servern und cloudbasiert. Daten werden in unserem AWS RDS Cluster (Relational Database Service) in Frankfurt gehostet.

5.2. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht verstoßen oder in Rechte Dritter eingreifen und wird Bonrepublic diesbezüglich schad- und klaglos halten.

5.3. Bonrepublic stellt dem Kunden die für die Nutzung der Dienste notwendige und angemessene Speicherplatzmenge auf einem Server zur Speicherung seiner Daten zur Verfügung. Die von Bonrepublic bereitgestellte Speicherplatzmenge entspricht dem durchschnittlichen Datenspeicherungs- und Datentransfervolumen nach Berechnungen von Bonrepublic.

5.4. Bei Überschreitung dieses durchschnittlichen Datenspeicherungs- und Datentransfervolumens, wird Bonrepublic den Kunden rechtzeitig darüber in Kenntnis setzen, ihm eine Erweiterung seines Datenspeicherplatzes anbieten und im Falle der Bestellung dieses weiteren Speicherplatzes auch ehest möglichst zur Verfügung stellen.

5.5. Sollte der Speicherplatz bei nachhaltiger und andauernder Überschreitung des durchschnittlichen Datentransfervolumens ohne Bestellung eines weiteren Speicherplatzes ausgeschöpft sein, wird Bonrepublic keine darüberhinausgehenden weiteren Daten mehr speichern. Die Daten werden ausschließlich in Deutschland und Österreich gehostet.

5.6. Bonrepublic verpflichtet sich, die notwendigen und den jeweils anerkannten Regeln der Technik entsprechende Sicherheitsvorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird Bonrepublic alle 48 Stunden Back-ups vornehmen sowie geeignete Sicherheitsmechanismen einsetzen.

5.7. Bonrepublic verwendet in wirtschaftlich vertretbarem Umfang die jeweils den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Sicherheitstechnologien (wie beispielhaft Verschlüsselungen, Antivirus Software, Kennwort- und Firewall-Schutz) bei der Bereitstellung seiner Leistungen. Der Kunde verpflichtet sich, die gültigen Sicherheits-Richtlinien und –verfahren, die ihm im vor Vertragsabschluss nachweislich und schriftlich zur Kenntnis gebracht werden, entsprechend zu beachten.

5.8. Der Kunde bleibt in jedem Fall ausschließlich Berechtigter an den von ihm eingegeben Daten und kann von Bonrepublic jederzeit, insbesondere nach Beendigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen. Bonrepublic steht in diesem Fall kein Zurückbehaltungsrecht zu. Die Herausgabe der Daten erfolgt nach freier Wahl von Bonrepublic durch Übersendung im Wege eines Datennetzes oder durch Einräumung eines zeitlich limitierten Zuganges für den Export der Daten. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software von Bonrepublic zu erhalten.

5.9. Datenerhebung: Es werden ausschließlich folgende Daten erhoben: Name, E-Mail, Abteilung, Rolle. Alle weiteren Daten die mehr ins Detail führen, können im Profil upgedatet werden sind aber nicht erforderlich. Das liegt ausschließlich an der individuellen Nutzung der Plattform durch den Kunden. Das bedeutet, dass jeder Kunde selbst entscheiden kann, welche weiterführenden Daten für die Nutzung nötig sind und diese dann erheben kann. Diese werden dann ebenso im selben AWS Server gespeichert und per default nur dem Mitarbeiter und dem Admin zugänglich.

5.7. Datenverarbeitung: Die erhobenen Daten werden nicht personenbezogen weiterverarbeitet. Die von der Verarbeitung betroffenen Daten sind jene, die von der Organisation und auch jedem Mitarbeiter selbst erwirtschaftet werden. Das beinhaltet die Erstellung von Zielen, die Mitwirkung an Zielen, das vergeben und bekommen von Anerkennungen inkl. Kompetenzen und Werte Attribute, ebenso wie die Nutzung des Marktplatzes. Diese Daten stehen grundsätzlich nur dem Mitarbeiter und dem Administrator zur Verfügung. Sie werden im Mitarbeiterprofil, das nur diese beiden Funktionen sehen können, gespeichert. Bonrepublic kann indes anfallende anonyme Datenbestände, die keinerlei Personenbezug enthalten zu Zwecken von Benchmarks oder ähnlichem zu eigenen Zwecken nutzen.

5.10. Transparente Datenverarbeitung: Grundsätzlich sind Anerkennungen wie auch Ziele (sofern keine persönlichen Ziele) für jeden Nutzer in der Organisation im Anerkennungs-Überblick, Newsfeed und im Challenges Feature sichtbar. Die Maßnahmenableitung und jede weiterführende Aktion allerdings nicht. Eine Definition der Zugriffsrechte ist möglich und bedeutet zum Beispiel, dass nur eine gewisse Gruppe (zum Start) Anerkennungen vergeben und bekommen kann oder auch Ziele definieren kann. Dies kann dann gegebenenfalls auch abteilungsabgrenzend sein.

5.11. Die oben genannten Daten werden zu keinem Zeitpunkt an Dritte weitergegeben oder sichtbar gemacht. Dies kann auch nicht per Zufall erfolgen, da jeder Kunde eine eigene Plattform mit eigener URL erhält, die komplett abgegrenzt von allen anderen Kunden Plattformen ist.

6. Unterbrechung/Beeinträchtigung der Erreichbarkeit

6.1. Bonrepublic überwacht die Grundfunktionen seiner Plattform täglich und ist bestrebt, ein wöchentliches Wartungsfenster von vier (4) Stunden pro Woche im Jahresdurchschnitt nicht zu überschreiten und nach Möglichkeit zu Zeiten geringen Datenverkehrs durchzuführen. Bei schweren Fehlern, die die Nutzung der SaaS-Dienste unmöglich macht oder erheblich einschränkt, erfolgt eine erste Reaktion binnen eines Tages ab Kenntnis oder Verständigung durch den Kunden. Bonrepublic wird den Kunden von den Wartungsarbeiten rechtzeitig verständigen und diese ehestmöglich durchführen. Verzögerungen der Entstörung, die vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch Nichtverfügbarkeit eines Ansprechpartners auf Kundenseite), werden nicht auf die Entstörungszeit angerechnet.

6.2. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS- Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.

6.3. Sofern die Fehlerbehebung nicht innerhalb von 48 Stunden möglich sein sollte, wird Bonrepublic den Kunden darüber binnen dieses Zeitraums unter Angabe von Gründen sowie des Zeitraumes, der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich zu veranschlagen ist, verständigen.

6.4. Die garantierte Verfügbarkeit jedes einzelnen SaaS-Dienstes beträgt 98% im Jahresdurchschnitt, wobei die Unterbrechungen maximal 12 Stunden pro Woche im Jahresdurchschnitt erfolgen. Die Ausfallzeit während der Wartung wird nicht als Zeit der Nichtverfügbarkeit gewertet. Die Client-seitige Anbindung an das Internet liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Diese ist nicht Bestandteil des SaaS- Leistungsumfangs. Die Ausfallzeit wird in vollen Minuten ermittelt und errechnet sich aus der Summe der Entstörungszeiten pro Jahr. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiträume, die Bonrepublic als sogenannte Wartungsfenster zur Optimierung und Leistungssteigerung kennzeichnet sowie Zeitverlust bei der Störungsbeseitigung durch Gründe, die nicht durch Bonrepublic zu vertreten sind und Ausfälle aufgrund höherer Gewalt.

7. Pflichten des Kunden

7.1. Der Kunde wird Bonrepublic alle benötigten Informationen und Unterstützungsmaßnahmen für das Aktivieren und Betreiben der Dienste zur Verfügung stellen. Des Weiteren verpflichtet sich der Kunde, den unbefugten Zugriff Dritter auf die SaaS-Dienste durch geeignete eigene Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zweck wird der Kunde seine Mitarbeiter, Geschäfts- und Servicepartner auf die Einhaltung der Pflichten dieser AGB verpflichten.

7.2. Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der Software erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.

7.3. Der Kunde wahrt die Vertraulichkeit der das Benutzerkonto betreffenden Informationen einschließlich der Benutzernamen und der Passwörter. Er wird die in Punkt 4.3 genannten Nutzer ebenso zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichten und dafür Sorge tragen, dass im Falle der Kenntniserlangung durch einen berechtigten Nutzer, dass die Sicherheit seiner Anmeldedaten gefährdet ist, dieser den Kunden oder Bonrepublic unverzüglich benachrichtigt. Der Kunde ist verpflichtet, entweder sofort das betreffende Benutzerkonto zu blockieren oder dessen Anmeldedaten zu ändern.

7.4. Der Kunde ist nicht berechtigt irgendeinen Teil der von Bonrepublic über die Plattform zur Verfügung gestellten Dienste oder der darin enthaltenen Software zu vervielfältigen, zu verändern, zu dekompilieren, zu verbreiten, zu verkaufen oder zu vermieten, es sei denn, dass Bonrepublic seine ausdrückliche schriftliche Einwilligung dazu geben hat.

7.5. Der Kunde ist für die von ihm auf der Plattform eingestellten Inhalte selbst verantwortlich. Er verpflichtet sich insbesondere dazu, dafür Sorge zu tragen, dass die Inhalte nicht rechtswidrig sind und keine Rechte Dritter verletzen. Bonrepublic ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob die Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen gesetzliche Verbote verstoßen. Der Kunde trägt im weiteren dafür Sorge, dass die von ihm eingestellten Inhalte keine Viren oder schädliche Programme, welcher Art auch immer, enthalten. Insbesondere verpflichtet sich der Kunden ausdrücklich:

  • keine beleidigenden oder verleumderischen Inhalte, unabhängig davon, gegen welche Person sie sich richten, zu verwenden;
  • keinen pornografischer, gewaltverherrlichenden, missbräuchlichen, sittenwidrigen oder Jugendschutzgesetze verletzende Inhalte zu verwenden ;
  • unzumutbare Belästigungen anderer Kunden, insbesondere durch Spam zu unterlassen;
  • gesetzlich, insbesondere durch das Urheber-, Marken-, Patent-, Geschmacksmuster- oder Gebrauchsmusterrecht, geschützte Inhalten, ohne dazu berechtigt zu sein, zu verwenden.

8. Entgelt

8.1. Sämtliche Entgelte sind Netto-Preise in Euro, es sei denn, die Mehrwertsteuer wird ausdrücklich angeführt, und gelten bis auf Widerruf. Preisangaben sind, sofern nicht anders angeführt ist, unverbindlich.

8.2. Zusätzliche Leistungen, wie insbesondere Upgrades, Systemunterstützung, Schulungen, sind nach Wunsch des Kunden gesondert zu beauftragen und werden auch gesondert zu den jeweils gültigen Sätzen verrechnet.

8.3. Bonrepublic ist berechtigt, die Rechnungen den Kunden per Email an die Bonrepublic von diesem bekannt gegebenen E Mail-Adresse wirksam zuzustellen respektive diese dem Kunden online zur Verfügung zu stellen.

8.4. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort bei Erhalt fällig. Alle Zahlungen sind spesenfrei und ohne Abzug zu leisten. Überweisungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden. Skonto wird nicht gewährt.

8.5. Bonrepublic ist jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung von der Leistung von Anzahlungen oder der Beibringung von sonstigen Sicherheiten durch den Kunden in angemessener Höhe abhängig zu machen.

8.6. Bei Zahlungsverzug ist Bonrepublic berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von EURIBOR plus 9 Prozentpunkte zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens wird davon nicht berührt. Die im Fall des Verzuges entstehenden zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstehenden Kosten von Inkassobüros und Rechtsanwälten hat der Kunde zur Gänze zu tragen.

8.7. Bei Zahlungsverzug ist Bonrepublic berechtigt, die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen bis zur gänzlichen Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen durch den Kunden auszusetzen.

8.8. Ist der Kunde mit der Zahlung oder Leistung trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist von zumindest 2 (zwei) Wochen in Verzug, ist Bonrepublic zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall haben Kunden von Bonrepublic alle Aufwendungen für bereits für sie durchgeführte Arbeiten oder für die infolge des Rücktritts vom Vertrag notwendige Leistungen bzw. bereits erbrachte Leistungen zu ersetzen. Bonrepublic ist darüber hinaus berechtigt, den Zugang zu den SaaS-Diensten zu sperren und die Auslieferung weiter, von Kunden bestellter Produkte, einzustellen, bis sämtliche fällige Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Kunden zur Gänze beglichen worden sind.

8.9. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Bonrepublic ist nur mit von Bonrepublic schriftlich anerkannten oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde nur geltend machen, wenn die Gegenforderung des Kunden auf dem selben Vertragsverhältnis beruht, aus welchem die zurückgehaltene Forderung beruht.

9. Gewährleistung/Haftung

9.1. Der Kunde verpflichtet sich, Bonrepublic von sämtlichen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der über die Plattform zur Verfügung gestellten Dienste beruhen oder mit seiner Zustimmung erfolgen oder sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die durch ein rechtswidriges Handeln des Kunden im Rahmen der Nutzung der Plattform hervorgerufen worden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, wird Bonrepublic unverzüglich hiervon in Kenntnis setzen.

9.2. Bonrepublic leistet für die Funktions- und Betriebsbereitschaft seiner Dienste Gewähr im Rahmen des vereinbarten Service-Level. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, Funktionsstörungen der Software umgehend zu melden. Bis zur Meldung des Fehlers durch den Kunden ist  Bonrepublic von seiner Gewährleistungspflicht befreit.

9.3. Bonrepublic schließt die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel bei Vertragsschluss aus.

9.4. Die Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Software nicht vertragsgemäß eingesetzt wird. Des Weiteren sind die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Kunde Änderungen oder Erweiterungen an der im Vertrag genannten Software durchführt. Dies gilt jedoch nicht für den Fall, dass es der Kunde nachweist, dass die Fehler nicht in kausalem Zusammenhang mit den von ihm durchgeführten Änderungen oder Erweiterungen stehen.

9.5. Für die der gesetzlichen Gewährleistung unterliegenden Anteile der Dienste von Bonrepublic (insbesondere die als Teil des Services zur Verfügung gestellte Softwarelösung) leistet Bonrepublic Gewähr, dass die Leistungen die ausdrücklich vereinbarten Beschaffungsmerkmale entsprechend der vereinbarten Leistungsbeschreibung haben, und dass Bonrepublic bei Erbringung dieser Leistungen nicht unberechtigt Rechte Dritte verletzt. Der Kunde wird Bonrepublic aufgetretene Mängel schriftlich mit Beschreibung des Mangels und, soweit ihm wirtschaftlich und im laufenden Geschäftsbetrieb zumutbar, mit den für die Mangelbeseitigung nützlichen Informationen bekanntgeben.

9.6. Die Anzeige eines später entdeckten Mangels gilt als fristgerecht gem. § 377 Abs. 3 UGB und als unverzüglich im Sinne dieser Ziffer, wenn sie innerhalb von fünf (5) Werktagen ab dem Tag der Entdeckung erfolgt. Bonrepublic leistet bei nachgewiesenen wesentlichen Sachmängeln Gewähr durch Nacherfüllung in der Weise, dass der Kunde Bonrepublic einen neuen, mangelfreien Stand seiner Leistungen zur Verfügung stellt oder den Mangel beseitigt. Der Kunde ist verpflichtet, eine neue Version des beauftragten Leistungen zu übernehmen, wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und der Wechsel nicht unzumutbar ist.

9.7. Werden Leistungen von Bonrepublic von Dritten unberechtigterweise unter Verwendung des Benutzernamens und des Passwortes des Kunden in Anspruch genommen, so haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte bis zum Eingang des Auftrages zur Änderung des Benutzerkontos und des Passwortes oder bis zum Eingangs der Meldung des Verlusts oder Diebstahls bei Bonrepublic. Dies jedoch nur, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft. Für Schäden, die bei Weitergabe der Passwörter oder Benutzerkennungen durch den Kunden an Nichtberechtigte entstehen, übernimmt Bonrepublic keine Haftung.

9.8. Der Kunde verpflichtet sich, Bonrepublic von allen Ansprüchen Dritter, die aus den von ihm gespeicherten Daten resultieren, freizustellen und Bonrepublic diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

9.9. Bonrepublic ist zur sofortigen Sperre des Kundenkontos, sowie seines Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte oder gespeicherten Daten rechtswidrig sind oder diese Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit oder einer Rechtsverletzung liegt insbesondere aber nicht ausschließlich vor, wenn Gerichte oder Behörden oder sonstige berechtigte Dritte Bonrepublic davon in Kenntnis setzen. Bonrepublic wird in diesem Fall den Kunden von der Sperre und den Grund der Sperre unverzüglich in Kenntnis setzen. Bonrepublic ist berechtigt, die Sperre so lange aufrecht zu halten, bis der Verdacht nachhaltig entkräftet ist.

9.10. Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes (PHG) beschränkt sich die Haftung von Bonrepublic auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten darstellt oder Schäden wie der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verursachen oder eingegangene Garantien verletzen. Die Haftung ist in diesen Fällen allerdings der Höhe nach mit der Höhe des in einem solchen Fall typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt.

9.11.-In gleicher Weise wird die Haftung für Pflichtverletzungen durch Erfüllungsgehilfen, sowie für Organe, Beauftragte und leitende Angestellte von Bonrepublic beschränkt. Im Falle grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von Bonrepublic hinsichtlich Folgeschäden, insbesondere wegen entgangenen Gewinns, frustrierter Aufwendungen, Betriebsunterbrechungen und Produktionsausfalls sowie hinsichtlich Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ausgeschlossen. Weitergehende Schadensersatzansprüche, unabhängig aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht wegen Vorsatzes zwingend gehaftet wird.

10. Datenschutz/Geheimhaltung/Vertraulichkeit

10.1. Bonrepublic verpflichtet sich, Daten und Verarbeitung Ergebnisse ausschließlich im Rahmen der Aufträge des Kunden zu verwenden und ausschließlich dem Kunden zurückzugeben oder nur nach dessen schriftlichem Auftrag entsprechend zu übermitteln oder herauszugeben. Bonrepublic wird die ihm vom Kunden überlassenen Daten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden an Dritte weitergeben.

10.2. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen verantwortlich. Sollten Dritte gegen Bonrepublic aufgrund der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten des Kunden Ansprüche geltend machen, wird der Kunde Bonrepublic hinsichtlich aller dieser Ansprüche schad- und klaglos halten.

10.3. Bonrepublic erklärt ausdrücklich,

  • dass es alle mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet hat respektive verpflichten wird und diese Verschwiegenheitsverpflichtung der mit dem Datenverkehr beauftragten Personen auch nach Beendigung deren Tätigkeit und Ausscheiden bei Bonrepublic aufrecht bleibt.
  • dass es ausreichende Sicherheitsmaßnahmen ergriffen hat, um zu gewährleisten, dass Daten nicht ordnungswidrig verwendet oder Dritten unbefugt zugänglich werden.
  • dass es ein anderes Unternehmen auch ohne Zustimmung des Kunden zur Durchführung von Verarbeitungen heranziehen kann und es in diesem Fall mit dem Unterauftragnehmer einen Vertrag abschließt, in welchem der Unterauftragnehmer dieselben Verpflichtungen eingeht, die Bonrepublic aufgrund dieser Vereinbarung obliegen.
  • dass es für die technischen und organisatorischen Voraussetzungen vorsorgt, dass der Kunde seine Verpflichtung gegenüber den Betroffenen innerhalb der gesetzlichen Fristen jederzeit wahrnehmen kann.
  • dass es nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden verpflichtet ist, alle Verarbeitungsergebnisse und Unterlagen, dem Kunden herauszugeben oder in dessen Auftrag für ihn weiter vor unbefugter Einsicht gesichert aufzubewahren oder auftragsgemäß zu vernichten.

10.4. Der Kunde ist selber für die Einholung der nach den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzrechts zur Nutzung der SaaS-Dienste allenfalls erforderlichen Zustimmungserklärungen seiner Vertragspartner verantwortlich. Bonrepublic bietet keine Rechtsberatung zur Verpflichtung betrieblicher Mitbestimmungspflichtigkeit des Einsatzes der Dienste an und prüft auch nicht, ob der Einsatz der Dienste beim Kunden mitbestimmungspflichtig ist.

10.5. Sämtliche Informationen, Dokumente, Mitteilungen, Auskünfte und Daten, die zwischen Bonrepublic und dem Kunden sowie ihren bevollmächtigten oder sonstigen Personen (Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Unternehmens- oder Finanzberatern) insbesondere zur Erhebung und Darstellung der wirtschaftlichen und rechtlichen Situation sowie des wirtschaftlichen Umfeldes und der technischen Gegebenheiten, sei es schriftlich, mündlich oder auf dem Wege der elektronischen Datenübertragung gegeben oder überlassen werden, werden wechselseitig streng vertraulich behandelt und geheim gehalten.

10.6. Als vertrauliche Informationen gelten auch alle Analysen, Daten, Studien und Ergebnisse sowie alle Dokumente, Verträge und sonstige Informationen, welche zwischen den Vertragsparteien offengelegt oder sonst bekannt werden. Alle im Rahmen dieses Vertrages offenbarten vertraulichen Informationen werden ausschließlich im Zusammenhang mit dem gemeinsamen Geschäftszweck bzw. dessen Evaluierung verwendet.

10.7. Beide Parteien verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, strengst Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben, noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, das heißt auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern, sowohl von Bonrepublic als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von Bonrepublic erforderlich ist.

10.8. Die Vertragsparteien verpflichten sich, mit allen von ihr im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und Subunternehmern eine mit vorstehenden Absätzen dieses Vertrages inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.

10.9. Die Gültigkeit dieser Vertraulichkeitsvereinbarung ist zeitlich unbeschränkt.

10.10. Bestimmte Bekanntmachungen an Dritte wie Werbeaussendungen oder Pressemitteilungen, sowie Referenzmitteilungen, sind von dieser Geheimhaltungsverpflichtung ausgenommen.

10.11. Ohne die Zustimmung der anderen Partei ist eine Offenlegung/Wiedergabe von vertraulichen Informationen nur zulässig, wenn dies durch zwingendes Recht vorgeschrieben ist. Bei Auskunftsverlangen Berechtigter (z.B. Behörden) werden sich die Partner gegenseitig informieren, wenn die Information über das Auskunftsverlangen rechtlich zulässig ist.

11. Referenz

Der Kunde räumt Bonrepublic das unwiderrufliche Recht ein, dass Bonrepublic das Logo und den Firmennamen des Kunden für eigene Zwecke öffentlich, ohne vorherige Zustimmung des Kunden, nutzen kann. Dies bezieht sich auch auf die Nutzung des Logos und des Firmennamens von Muttergesellschaften, wenn diese eine zumindest 26%ige Beteiligung am Kunden halten.

12. Eigentumsrechte/Immaterialgüterrechte

12.1. Durch den Vertrag zwischen Bonrepublic und dem Kunden erwirbt der Kunde lediglich eine befristete Nutzungslizenz in Form einer einfachen Nutzungslizenz. Bonrepublic räumt dem Kunden Nutzungsrechte an Software und Datenbanken nur in dem für die Erfüllung des konkreten Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang ein.

12.2. Bonrepublic ist Inhaber sämtlicher Rechte an der Software, sowie sonstigen Diensten, einschließlich aller Modifikationen, Verbesserungen, Upgrades oder davon abgeleiteten Produkte. Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass er durch die ihm durch diesen Vertrag eingeräumten Rechte kein Eigentum und keine Rechte oder Rechtstitel an der Software oder den Diensten erwirbt. Alle aus dem Patent-, Marken-, Gebrauchsmuster-,  Halbleiterschutz und/oder Urheberrecht abgeleiteten Rechte an den vereinbarten Leistungen oder sonst aus der Schaffung der dem Kunden zur Verfügung gestellten Leistungen stehen ausschließlich Bonrepublic bzw. deren Lizenzgebern zu. Es sei denn, dass im Vertrag zwischen Bonrepublic und dem Kunden ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Übertragung des Quellcodes von Bonrepublic an den Kunden ist weder für die gegenständliche Software noch für sonstige Dienste geschuldet. Sofern dem Kunden nicht ausdrücklich bestimmte Rechte gewährt werden, verbleiben sie ausschließlich bei Bonrepublic.

12.3. Den Kunden und berechtigten Nutzern ist es insbesondere nicht gestattet und ebenso wenig dürfen sie Dritten gestatten, den Quellcode der Software oder der Dienste zu vervielfältigen, zu reproduzieren, zu modifizieren, zu übertragen, davon abgeleitete Codes zu erstellen, zu dekomprimieren, ihn einem Reverse-Engineering zu unterziehen, ihn zu dekompilieren, oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode herzuleiten. Ebensowenig ist es dem Kunden und berechtigten Nutzern gestattet, die Software, oder die Dienste zu nutzen, auszuwerten oder sich anzeigen zu lassen, um aus ihnen eine Netzwerkumgebung, ein Programm, eine Infrastruktur oder jeweils Teile davon zu konstruieren, zu modifizieren oder anderweitig zu erstellen, welche vergleichbare Funktionalitäten wie die gegenständlichen Software-Dienste aufweisen.

12.4. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zweck wird der Kunde seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechtes hinweisen und insbesondere seine Mitarbeiter verpflichten, keine unberechtigten Vervielfältigungen der Software anzufertigen.

12.5. Weder der Kunde, noch ein berechtigter Nutzer dürfen Urheberrechtshinweise, Warenzeichen, Logos und Firmen- oder andere Hinweise auf gewerbliche Schutzrechte, die an der Software oder den Diensten angebracht oder in ihnen enthalten sind, entfernen, verfremden oder verändern.

12.6. Dem Kunden stehen alle Rechte an den von ihm eingebrachten Daten zu. Der Kunde hat jedoch keine Rechte an den Daten jener Nutzer, die ihrerseits den Nutzungsbestimmungen von Bonrepublic zugestimmt haben, auch wenn diese Nutzer gleichzeitig Vertragspartner des Kunden sein mögen. Ausgenommen davon sind jene Daten, die ein Nutzer einem Kunden auf direkten Weg über die Plattform mitteilt.

12.7. Der Kunde sichert zu, von Bonrepublic keine Datenerhebung, Datenverarbeitung oder Datennutzung zu verlangen, die eine Verletzung anwendbaren Rechts einschließlich anwendbarer Datenschutzgesetze darstellen würde. Der Kunde gewährt Bonrepublic das unwiderrufliche, einfache, unentgeltliche Recht zur Nutzung der Daten des Kunden für die Bereitstellung der Software und Dienste für den Kunden. Weiteres ist Bonrepublic berechtigt, in aggregierter anonymisierter Form statistische Analysen zur Erstellung von Branchen Benchmarks (unter der Voraussetzung, dass diese Daten keine Identifizierung von Personen ermöglichen und dass die aggregierten Daten nur in Datensätzen mit vier (4) oder mehr Teilnehmern einbezogen wird, durchzuführen. Schließlich sichert der Kunde Bonrepublic zu, bei Bedarf die Software und der Dienste (unter der Voraussetzung, dass diese Daten keine Identifizierung von Personen ermöglichen), zu überwachen und zu verbessern. Bonrepublic wird dem Kunden auf Anforderung entgeltlich eine elektronische Kopie aller Daten des Kunden im Besitz von Bonrepublic zukommen lassen, sofern Bonrepublic für eine solche Zusatzleistung eine angemessene Vergütung erhält, über die vor Herausgabe das Einvernehmen zu finden ist.

12.8. Bonrepublic wird die Daten nur für die Erbringung seiner Dienste und nur nach den Weisungen des Kunden erheben, verarbeiten und nutzen und die Daten nicht zu anderen als im Rahmen dieser Vereinbarung beschriebenen Zwecke verwenden.

13. Vertragslaufzeit, Beendigung

13.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, beginnt die Laufzeit des Vertrages mit der Zurverfügungstellung der Leistungen nach dem Vertrag infolge der Registrierung durch den Kunden. Hiervon ausgenommen ist eine etwaige, unentgeltliche Testphase, deren Dauer im Einzelfall zwischen Bonrepublic und dem Kunden vereinbart wird. Danach läuft das Vertragsverhältnis für die Dauer eines Jahres.

13.2. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern der Kunde nicht unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer schriftlich kündigt.

13.3. Darüber hinaus steht beiden Parteien das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund zu. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen der Vertragsteile die Fortsetzung des Vertrags nicht mehr zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt für Bonrepublic insbesondere dann vor, wenn der Kunde gegen wesentliche Pflichten dieser AGB oder des Vertrages verstößt. In diesem Fall behält sich Bonrepublic ausdrücklich das Recht vor, zusätzlich sich aus der vertragswidrigen Handlung ergebenden Schadensersatzansprüche gegen den Kunden geltend zu machen.

13.4. Bei Beendigung des Vertrages verpflichtet sich Bonrepublic, die Daten des Kunden auf Anfrage innerhalb von 30 Kalendertagen via Online-Übertragung an den Kunden herauszugeben. Die Herausgabe der Daten erfolgt nach freier Wahl von Bonrepublic durch Übersendung im Wege eines Datennetzes oder durch Einräumung eines zeitlich limitierten Zuganges für den Export der Daten. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software von Bonrepublic zu erhalten. Nach Bestätigung der erfolgreichen Datenübernahme durch den Kunden oder Zeitablauf des zeitlich limitierten Zuganges, wird Bonrepublic die Daten des Kunden unverzüglich löschen und gegebenenfalls angelegte Kopien vernichten.

14. Testphase

14.1. Der Kunde kann die Leistungen von Bonrepublic in einer mit ihm individuell zu vereinbarenden Testphase ab Freischaltung des Testzugangs ausgiebig und unentgeltlich auf ihre Funktionalität und Funktionsfähigkeit in der eigenen Hard- und Softwareumgebung testen. Nach Ablauf der Testphase wird der Zugang zu den SaaS-Diensten ruhend gestellt. Um die Vertragsgegenstände auch über die unentgeltliche Testphase hinaus zu nutzen, muss der Kunde einen Vertrag mit Bonrepublic abschließen.

14.2. Nach Abschluss dieses Vertrages erfolgt eine Re-Aktivierung des Zugangs für den Kunden durch Bonrepublic. Endet die Testphase ohne Abschluss eines Serviceauftrags, erlöschen die Nutzungsrechte des Kunden an den Vertragsgegenständen automatisch und die SaaS-Dienste sind technisch nicht mehr nutzbar. In diesem Fall gelangt Punkt 13.4. zur Anwendung.

14.3. Während der kostenlosen Testphase haftet in dieser Phase dem Kunden gegenüber lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und für Schäden an Leib und Leben. Jegliche darüber hinausgehende Gewährleistung und/oder Haftung wird vollständig ausgeschlossen.

15. Schlussbestimmungen

15.1. Sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung unterliegen ausschließlich Österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen des IPRG. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder über das Vertragsverhältnis zwischen Bonrepublic und dem Kunden wird als ausschließlicher Gerichtsstand Wien vereinbart. Bonrepublic behält sich das Recht vor, den Kunden auch am Sitz des Kunden gerichtlich zu belangen.

15.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen. Ungültige Bestimmungen des Vertrages sind durch solche zu ersetzen, die dem Vertragswillen der Parteien in wirtschaftlicher Hinsicht am ehesten entsprechen.

15.3. Bonrepublic ist berechtigt, dem Kunden Änderungen dieser AGB zur Kenntnis bringen, welche, sofern der Kunde ihnen nicht schriftlich und begründet binnen zwei Wochen ab Bekanntgabe widerspricht, voll wirksam werden.

Aktuelle Fassung vom 03.04.2024

 

Fassung von 21.07.2020